Versicherungsschutz

Allgemein

Die KAB hat ihr ehrenamtliches Engagement mit einem Sammelvertrag zur Haftpflicht- und Unfallversicherung abgesichert. Über die Sammelverträge sind versichert:

  • KAB Deutschlands e.V.
  • alle Untergliederungen des KAB Deutschlands e.V. ( Diözesan-, Bezirks-, Kreis- und Ortsverbände )
  • die im Bereich des KAB Deutschlands e.V. vorhandenen rechtlich selbständigen KAB Bildungswerke und KAB Berufsverbände

Schäden bis zu 3 Mio. pauschal für Personen und/oder Sachschäden und 75.000 € für Vermögensschäden sind abgesichert. Auch bei einem Unfall werden Entschädigungen unabhängig von Leistungen anderer Versicherungen gezahlt.

Die Versicherungssummen je Person und Unfall betragen:

  • 50.000 € im Invaliditätsfall
  • 10.000 € im Todesfall
  • 10.000 € für Kosten kosmetischer Operationen
  • 10.000 € für Bergungskosten

 

Haftpflichtversicherung

Welcher Personenkreis ist im Rahmen der Haftpflichtversicherung versichert?

  • Alle natürlichen Personen (Mitglieder, neben- und ehrenamtliche Mitarbeiter etc.), unabhängig von einer Mitgliedschaft, in Ausübung einer Tätigkeit für den Versicherungsnehmer bzw. für die mitversicherten Untergliederungen und Einrichtungen.
  • Nicht mitversichert sind freiberuflich Tätige bzw. Honorarkräfte, die berufsmäßig tätig werden.

Welche Aktivitäten/Tätigkeiten sind mitversichert?

  • Alle Aktivitäten im Rahmen der Verbands-/Vereinsarbeit (nach Grundsatzprogramm bzw. Satzung)
  • Die Durchführung von vereinsbezogenen Veranstaltungen, wie z.B. Vorstands- und Ausschusssitzungen (Gremiensitzungen), Fachtagungen, Verbandstage, Kongresse, Kampagnen, genehmigte Demonstrationen, Fach- und Bildungsseminare, religiöse Veranstaltungen wie Wallfahrten oder Prozessionen, Aktionen wie Sammlungen und dergleichen, Theatergruppen und Benefizveranstaltungen.
  • Die Durchführung von Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit, wie z.B. Infostände, Seminarangebote, Kurse oder Teilnahme an eigenen und fremden Veranstaltungen als Mitveranstalter.

Wie hoch sind die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung?

  • Die Deckungssummen je Schadenereignis betragen: 3.000.000 € pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, 75.000 € für Vermögensschäden

Welche besonderen Vereinbarungen bietet die Haftpflichtversicherung?

  • Mitversichert ist die vom Versicherungsnehmer in Erfüllung seiner Aufgaben zu übernehmende gesetzliche Haftpflicht.
  • Mit begrenzter Versicherungssumme ist mitversichert die gesetzliche Haftpflicht
  • wegen Schäden an gemieteten/überlassenen Sachen
  • wegen Abhandenkommens von Sachen

Was fällt nicht unter den Versicherungsschutz der Haftpflichtverischerung?

  • Haftungen aus dem Betrieb von wirtschaftlichen oder gewerblichen Unternehmen, Haftungen als Träger von Projekt-/Beschäftigungsmaßnahmen
  • Haftungen als Reiseveranstalter (§§651 ff BGB)
  • Schäden aus Besitz und Betrieb von Kraftfahrzeugen
  • Eigenschäden
  • Vorsätzlich verursachte Schäden, strafrechtliche Folgen

 

Unfallversicherung

Welcher Personenkreis ist im Rahmen der Unfallversicherung versichert?

  • Alle Mitglieder und ehrenamtlichen Helfer des Versicherungsnehmers bzw. der mitversicherten Untergliederungen und Einrichtungen sind gegen Unfälle während der Ausübung ihrer Tätigkeit für den Versicherungsnehmer /die versicherte Einrichtung versichert.
  • Nicht mitversichert sind hauptberufliche Mitarbeiter, freiberuflich Tätige/Honorarkräfte und Mitarbeiter von wirtschaftlichen oder gewerblichen Unternehmen der KAB, von Projektmaßnahmeträgern oder sonstigen selbständigen Rechtsträgern, die nicht zur KAB Verbandsstruktur gehören.

Welche Aktivitäten/Tätigkeit sind mitversichert?

  • Verbands-/Vereinstätigkeiten analog der Haftpflichtversicherung

Wie hoch sind die Versicherungssummen der Unfallversicherung?

Die Versicherungssummen je Person und Unfall betragen:

  • 50.000 € im  Invaliditätsfall
  • 10.000 € im Todesfall
  • 10.000 € für Kosten kosmetischer Operationen
  • 10.000 € für Bergungskosten

Welche besonderen Vereinbarungen beinhaltet die Unfallversicherung?

  • Die Unfallversicherung leistet Entschädigung unabhängig von der Leistung anderer Versicherungen (z.B. Krankenversicherung, Privat-Unfallversicherung, gesetzliche Unfallversicherung etc.)
  • Keine Entschädigung wird geleistet für Heilbehandlungskosten, wie z.B. Arzt- oder Krankenhauskosten und Sachschäden wie z.B. Brillenschäden

 

Schadenabwicklung

Was ist zu tun im Schadenfall?

  • Schadenfälle müssen unverzüglich angezeigt werden.
  • Die Erstanmeldung von Schadenfällen erfolgt beim Versicherungsbüro Gassenhuber per Telefon, Telfax, E-Mail oder schriftlich

 Versicherungsbüro Valentin Gassenhuber GmbH
Postfach1114, 82025 Grünwald
Tel.: 089 841895-0 / Fax: 089 641895-48
E-Mail: Gassenhuber(at)t-online.de

  • Von dort wird eine Schadenanzeige an die versicherte Person/Einrichtung versandt.
  • Die ausgefüllte und unterschriebene Schadenanzeige ist zu senden an:

Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Deutschlands e.V.
Bernhard-Letterhaus-Str. 26, 50670 Köln

  • Die Schadenabwicklung und Regulierung erfolgt dann direkt zwischen der versicherten Person/Einrichtung und der Versicherungskammer Bayern

 

Hinweise

Wofür kann u.U. gesonderter Versicherungsschutz notwendig sein?

  • Sammlungen mit eigenen/geliehenen/überlassenen Privat-Kfz ( kurzfristige Kfz-Versicherung)
  • Organisation und Durchführung von Reiseveranstaltungen (Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung)
  • Ausstellungen (Ausstellungsversicherung)

Der Versicherungsschutz für diese Aktivitäten kann über das Versicherungsbüro Valentin Gassenhuber beantragt werden.