Allgemein
Die KAB hat ihr ehrenamtliches Engagement mit einem Sammelvertrag zur Haftpflicht- und Unfallversicherung abgesichert. Über die Sammelverträge sind versichert:
- KAB Deutschlands e.V.
- alle Untergliederungen des KAB Deutschlands e.V. ( Diözesan-, Bezirks-, Kreis- und Ortsverbände )
- die im Bereich des KAB Deutschlands e.V. vorhandenen rechtlich selbständigen KAB Bildungswerke und KAB Berufsverbände
Schäden bis zu 3 Mio. pauschal für Personen und/oder Sachschäden und 75.000 € für Vermögensschäden sind abgesichert. Auch bei einem Unfall werden Entschädigungen unabhängig von Leistungen anderer Versicherungen gezahlt.
Die Versicherungssummen je Person und Unfall betragen:
- 50.000 € im Invaliditätsfall
- 10.000 € im Todesfall
- 10.000 € für Kosten kosmetischer Operationen
- 10.000 € für Bergungskosten
Haftpflichtversicherung
Welcher Personenkreis ist im Rahmen der Haftpflichtversicherung versichert?
- Alle natürlichen Personen (Mitglieder, neben- und ehrenamtliche Mitarbeiter etc.), unabhängig von einer Mitgliedschaft, in Ausübung einer Tätigkeit für den Versicherungsnehmer bzw. für die mitversicherten Untergliederungen und Einrichtungen.
- Nicht mitversichert sind freiberuflich Tätige bzw. Honorarkräfte, die berufsmäßig tätig werden.
Welche Aktivitäten/Tätigkeiten sind mitversichert?
- Alle Aktivitäten im Rahmen der Verbands-/Vereinsarbeit (nach Grundsatzprogramm bzw. Satzung)
- Die Durchführung von vereinsbezogenen Veranstaltungen, wie z.B. Vorstands- und Ausschusssitzungen (Gremiensitzungen), Fachtagungen, Verbandstage, Kongresse, Kampagnen, genehmigte Demonstrationen, Fach- und Bildungsseminare, religiöse Veranstaltungen wie Wallfahrten oder Prozessionen, Aktionen wie Sammlungen und dergleichen, Theatergruppen und Benefizveranstaltungen.
- Die Durchführung von Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit, wie z.B. Infostände, Seminarangebote, Kurse oder Teilnahme an eigenen und fremden Veranstaltungen als Mitveranstalter.
Wie hoch sind die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung?
- Die Deckungssummen je Schadenereignis betragen: 3.000.000 € pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, 75.000 € für Vermögensschäden
Welche besonderen Vereinbarungen bietet die Haftpflichtversicherung?
- Mitversichert ist die vom Versicherungsnehmer in Erfüllung seiner Aufgaben zu übernehmende gesetzliche Haftpflicht.
- Mit begrenzter Versicherungssumme ist mitversichert die gesetzliche Haftpflicht
- wegen Schäden an gemieteten/überlassenen Sachen
- wegen Abhandenkommens von Sachen
Was fällt nicht unter den Versicherungsschutz der Haftpflichtverischerung?
- Haftungen aus dem Betrieb von wirtschaftlichen oder gewerblichen Unternehmen, Haftungen als Träger von Projekt-/Beschäftigungsmaßnahmen
- Haftungen als Reiseveranstalter (§§651 ff BGB)
- Schäden aus Besitz und Betrieb von Kraftfahrzeugen
- Eigenschäden
- Vorsätzlich verursachte Schäden, strafrechtliche Folgen
Unfallversicherung
Welcher Personenkreis ist im Rahmen der Unfallversicherung versichert?
- Alle Mitglieder und ehrenamtlichen Helfer des Versicherungsnehmers bzw. der mitversicherten Untergliederungen und Einrichtungen sind gegen Unfälle während der Ausübung ihrer Tätigkeit für den Versicherungsnehmer /die versicherte Einrichtung versichert.
- Nicht mitversichert sind hauptberufliche Mitarbeiter, freiberuflich Tätige/Honorarkräfte und Mitarbeiter von wirtschaftlichen oder gewerblichen Unternehmen der KAB, von Projektmaßnahmeträgern oder sonstigen selbständigen Rechtsträgern, die nicht zur KAB Verbandsstruktur gehören.
Welche Aktivitäten/Tätigkeit sind mitversichert?
- Verbands-/Vereinstätigkeiten analog der Haftpflichtversicherung
Wie hoch sind die Versicherungssummen der Unfallversicherung?
Die Versicherungssummen je Person und Unfall betragen:
- 50.000 € im Invaliditätsfall
- 10.000 € im Todesfall
- 10.000 € für Kosten kosmetischer Operationen
- 10.000 € für Bergungskosten
Welche besonderen Vereinbarungen beinhaltet die Unfallversicherung?
- Die Unfallversicherung leistet Entschädigung unabhängig von der Leistung anderer Versicherungen (z.B. Krankenversicherung, Privat-Unfallversicherung, gesetzliche Unfallversicherung etc.)
- Keine Entschädigung wird geleistet für Heilbehandlungskosten, wie z.B. Arzt- oder Krankenhauskosten und Sachschäden wie z.B. Brillenschäden
Schadenabwicklung
Was ist zu tun im Schadenfall?
- Schadenfälle müssen unverzüglich angezeigt werden.
- Die Erstanmeldung von Schadenfällen erfolgt beim Versicherungsbüro Gassenhuber per Telefon, Telfax, E-Mail oder schriftlich
Versicherungsbüro Valentin Gassenhuber GmbH
Postfach1114, 82025 Grünwald
Tel.: 089 841895-0 / Fax: 089 641895-48
E-Mail: Gassenhuber(at)t-online.de
- Von dort wird eine Schadenanzeige an die versicherte Person/Einrichtung versandt.
- Die ausgefüllte und unterschriebene Schadenanzeige ist zu senden an:
Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Deutschlands e.V.
Bernhard-Letterhaus-Str. 26, 50670 Köln
- Die Schadenabwicklung und Regulierung erfolgt dann direkt zwischen der versicherten Person/Einrichtung und der Versicherungskammer Bayern
Hinweise
Wofür kann u.U. gesonderter Versicherungsschutz notwendig sein?
- Sammlungen mit eigenen/geliehenen/überlassenen Privat-Kfz ( kurzfristige Kfz-Versicherung)
- Organisation und Durchführung von Reiseveranstaltungen (Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung)
- Ausstellungen (Ausstellungsversicherung)
Der Versicherungsschutz für diese Aktivitäten kann über das Versicherungsbüro Valentin Gassenhuber beantragt werden.